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Wichtige Information !!!
Ab dem 1. Jänner 2012 können Spenden an die Freiwillige Feuerwehren beim nächsten Jahresausgleich abgesetzt werden.
Die Höhe des Rückerstattungsbetrages richtet sich nach der Einkommenshöhe und bewegt sich zwischen 34 und 50 % des Spendenbetrages.
Nähere Informationen siehe Homepage des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (www.bundesfeuerwehrverband.at).
Da in den nächsten Monaten wieder die jährliche Haussammlung von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Eggenburg durchgeführt wird, ersuchen wir Sie, liebe Bewohner/innen der Großgemeinde Eggenburg, sich bereits im Vorfeld zu überlegen, ob sie den Spendenbetrag beim Finanzamt geltend machen wollen und diesbezüglich einen Beleg benötigen.
Dieser Beleg wird gleich vor Ort durch die Mitglieder unserer Feuerwehr ausgestellt.
Erfolgt die Spende mittels Überweisung per Erlagschein, so genügt die Vorlage des Überweisungsbeleges beim Finanzamt als Spendennachweis.
Das Kommando
der Freiwilligen Feuerwehr
der Stadt Eggenburg
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